Prüfungen
Der Sachverständige
Verrechnungssätze
 


Leitlinien meines Handelns     

"Vertrauen ist gut....

    ..... Kranprüfung ist sicherer!"   Denn Kranprüfung schafft Sicherheit!                                                                                                                                                                                                                                                                                                      

                       "Eine unabhänige Prüfung ist durch nichts zu ersetzen"            

Mein Leistungsportfolio ist umfangreich                                                                          

1. Sachverständigenprüfungen    

REPOWERAbnahme von 2 Brückenkranen                                                                                                                                          

- Abnahmeprüfungen gemäß §25 BGV D6  an Brücken- und Portalkranen

                                                und

- Wiederkehrende Prüfungen gemäß §26 BGV D6  von Brücken- und Portalkranen                  

                                          

bgv_d6.pdf
                                                                      

Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. Voraussetzungen für die Tätigkeit als Sachverständiger ist fachliche Kompetenz, man spricht von der „besonderen Sachkunde“. In der Regel ist diese Sachkunde erworben durch ein für das Fachgebiet geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem entsprechenden Gebiet.

Sachkundiger ist, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse  mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen, technische Regeln anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum) soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand  beurteilen kann.

2. Sachkundigenprüfungen nach BG-Regeln

- kraftbetätigte Türen und Tore nach BGR 232 (alt ZH 1/494)

- Lastaufnahmemittel (Traversen, Rundschlingen, Ketten etc.) nach  BGR 500 Kap. 2.8  (alt VBG 9a)

Abnahmeprüfung eines Heißgeschirrs

- Winden, Hub- und Zuggeräte (auch Lebensdauerermittlung von Hubwerken) nach BGV D8 (alt VBG 8)

- Flurförderzeuge (Gabelstapler) nach BGV D27 (alt VBG 36)

3. Zerstörungsfreie Werkstoffprüfung

- Dichtheitsprüfungen (LT2 nach EN 473)

- Sichtprüfungen von Schweißnähten (VT2 nach EN 473)

- Oberflächenrißprüfung von Bauteilen (PT1 nach EN473)

4. Erstellung von Unterlagen

- Risikoanalyse, Gefährdungsbeurteilungen, Wartungs- und Betriebsanleitungen 

  im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

- Arbeitsanweisungen und Prüfvorschriften

- Wartungs- und Inspektionspläne

5. Bauüberwachung

- Erstellen von Fertigungs- und Prüffolgeplänen

- Bauabnahme als Werksachverständiger

- Baubegleitung/- überwachung

6. Schulungen

- Grundlagenausbildung der Kranführer gemäß BGG921

- jährliche Unterweisung der Kranführerr gemäß BGV D6

Kontakt:

Postanschrift: 
Dipl.-Ing. Lutz Oelschläger
Neue Dorfstrasse 24
29476 Gusborn

E-Mail:   bgz1951@kran-pruefung.de

Mobil:    +49 151 124 046 51

Telefon: +49 5865 988891  

Fax:       +49 322 237 450 35

Ein Partner im Kranbereich:  


 
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